Mitarbeiter
Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Steuerfreie Vorsorge für Mitarbeiter, 15 % Arbeitgeberzuschuss seit 2019 Pflicht.
30+
Jahre
Erfahrung
Erfahrung
1.100+
Betreute
Kunden
Kunden
100+
Versicherer
verglichen
verglichen
Kurz erklärt
Die betriebliche Altersversorgung, kurz bAV, baut über den Arbeitgeber eine Zusatzrente für Mitarbeiter auf, meist aus steuer- und sozialabgabenbegünstigten Beiträgen. Arbeitgeber müssen einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung leisten. Sie ist zugleich ein attraktiver Baustein, um Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.
Eine Auswahl der Gesellschaften, deren Tarife ich für Sie vergleiche
- Die Continentale
- DBV
- Delta Direkt
- DAS
- DKV
- ERGO Reiseversicherung
- FFB
- Hiscox
- KlinikRente
- k+m
- Ammerländer Versicherung
- policendirekt
- Covomo
- Interlloyd
- Alte Oldenburger
- Europa
- BavariaDirekt
- NRV Neue Rechtsschutz
- LBN
- Domcura
Zahlen & Fakten
676 €/Monat
Max. Steuerfreibetrag · ab 15 % AG-Zuschuss
676 €
Steuerfreibetrag/Monat (2026)
15 %
AG-Pflichtzuschuss seit 2019
Seit 2002
gesetzlicher Anspruch für Arbeitnehmer
Warum diese Versicherung?
Ihr Mitarbeiter verdient 3.500 € brutto. 200 € Entgeltumwandlung + 30 € AG-Zuschuss = 230 € Vorsorge. Nettobelastung für den Mitarbeiter: nur ~100 €. Steuer- und SV-Ersparnis macht den Rest.
Vergleich
Mit vs. Ohne Absicherung
Ohne
Ohne Versicherung
- Gesetzlicher Anspruch nicht erfüllt
- Wettbewerbsnachteil bei Fachkräftegewinnung
- Keine steuerlichen Vorteile für AG und AN
Mit
Mit Versicherung
- Steuerfrei bis 676 €/Monat, SV-frei bis 338 €/Monat
- 15 % AG-Pflichtzuschuss bei Entgeltumwandlung
- 30 % staatliche Förderung für Geringverdiener
- Starkes Employer-Branding-Instrument
Ablauf
So funktioniert's
1
bAV-Status prüfen
Haben Sie bereits bAV? Welcher Durchführungsweg? Ich analysiere Ihren Status quo.
2
Konzept entwickeln
Arbeitgeberzuschuss, Geringverdienerförderung, steueroptimale Gestaltung, ich entwickle Ihr bAV-Konzept.
3
Mitarbeiter begeistern
Implementierung, Kommunikation, Mitarbeiter-Workshops, ich begleite den kompletten Prozess.
Vorteile
Das macht diese Absicherung stark
Steuerfrei bis 8 % der BBG (2026: max. 676 €/Monat)
Sozialabgabenfrei bis 4 % (max. 338 €/Monat)
15 % Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung (gesetzl. Pflicht)
30 % staatliche Förderung für Geringverdiener
6 Durchführungswege, passend für jede Unternehmensgröße
Zielgruppe
Für wen ist das?
Alle Arbeitgeber, bAV-Angebot ist gesetzliche Pflicht seit 2002.
Experten-Tipps
Tipps vom Experten
Tipp 1
Die bAV ist seit 2002 gesetzliche Pflicht, jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung.
Tipp 2
Nutzen Sie die bAV als Employer-Branding-Instrument: Sie kostet wenig und wirkt viel bei der Fachkräftegewinnung.
Tipp 3
Der 15 % AG-Zuschuss ist seit 2019 Pflicht, prüfen Sie, ob Sie ihn korrekt umsetzen.
FAQ
Fragen & Antworten
Ja, seit 2002 hat jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltumwandlung. Seit 2019 müssen Sie mindestens 15 % Zuschuss zahlen.
Bereit für ein
ehrliches Gespräch?
Kostenlos, unverbindlich und ohne Druck. Ich nehme mir Zeit für Ihre Situation, persönlich oder per Video.