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Mitarbeiter

Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Steuerfreie Vorsorge für Mitarbeiter, 15 % Arbeitgeberzuschuss seit 2019 Pflicht.

30+
Jahre
Erfahrung
1.100+
Betreute
Kunden
100+
Versicherer
verglichen
Roland Hesse, Versicherungsexperte
Roland Hesse
Versicherungsexperte (IHK) · Gründer
★★★★★
5,0 von 5 bei 26 Bewertungen
06203 892117
Kurz erklärt

Die betriebliche Altersversorgung, kurz bAV, baut über den Arbeitgeber eine Zusatzrente für Mitarbeiter auf, meist aus steuer- und sozialabgabenbegünstigten Beiträgen. Arbeitgeber müssen einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung leisten. Sie ist zugleich ein attraktiver Baustein, um Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.

Eine Auswahl der Gesellschaften, deren Tarife ich für Sie vergleiche

676 €/Monat
Max. Steuerfreibetrag · ab 15 % AG-Zuschuss
676 €
Steuerfreibetrag/Monat (2026)
15 %
AG-Pflichtzuschuss seit 2019
Seit 2002
gesetzlicher Anspruch für Arbeitnehmer
Warum diese Versicherung?
Ihr Mitarbeiter verdient 3.500 € brutto. 200 € Entgeltumwandlung + 30 € AG-Zuschuss = 230 € Vorsorge. Nettobelastung für den Mitarbeiter: nur ~100 €. Steuer- und SV-Ersparnis macht den Rest.

Mit vs. Ohne Absicherung

Ohne Ohne Versicherung
  • Gesetzlicher Anspruch nicht erfüllt
  • Wettbewerbsnachteil bei Fachkräftegewinnung
  • Keine steuerlichen Vorteile für AG und AN
Mit Mit Versicherung
  • Steuerfrei bis 676 €/Monat, SV-frei bis 338 €/Monat
  • 15 % AG-Pflichtzuschuss bei Entgeltumwandlung
  • 30 % staatliche Förderung für Geringverdiener
  • Starkes Employer-Branding-Instrument

So funktioniert's

1
bAV-Status prüfen
Haben Sie bereits bAV? Welcher Durchführungsweg? Ich analysiere Ihren Status quo.
2
Konzept entwickeln
Arbeitgeberzuschuss, Geringverdienerförderung, steueroptimale Gestaltung, ich entwickle Ihr bAV-Konzept.
3
Mitarbeiter begeistern
Implementierung, Kommunikation, Mitarbeiter-Workshops, ich begleite den kompletten Prozess.

Das macht diese Absicherung stark

Steuerfrei bis 8 % der BBG (2026: max. 676 €/Monat)
Sozialabgabenfrei bis 4 % (max. 338 €/Monat)
15 % Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung (gesetzl. Pflicht)
30 % staatliche Förderung für Geringverdiener
6 Durchführungswege, passend für jede Unternehmensgröße

Für wen ist das?

Alle Arbeitgeber, bAV-Angebot ist gesetzliche Pflicht seit 2002.

Tipps vom Experten

Tipp 1
Die bAV ist seit 2002 gesetzliche Pflicht, jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung.
Tipp 2
Nutzen Sie die bAV als Employer-Branding-Instrument: Sie kostet wenig und wirkt viel bei der Fachkräftegewinnung.
Tipp 3
Der 15 % AG-Zuschuss ist seit 2019 Pflicht, prüfen Sie, ob Sie ihn korrekt umsetzen.

Fragen & Antworten

Ja, seit 2002 hat jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltumwandlung. Seit 2019 müssen Sie mindestens 15 % Zuschuss zahlen.
Roland Hesse, Versicherungsexperte (IHK)
Ihr Berater
Roland Hesse
Versicherungsexperte (IHK), unabhängig seit 1993

Roland Hesse berät Privat- und Geschäftskunden marktübergreifend über 100 Versicherer, ohne Verkaufsdruck und mit persönlicher Begleitung im Schadensfall. Im Rhein-Neckar-Raum vor Ort, deutschlandweit per Video.

Mehr über Roland Hesse →

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ehrliches Gespräch?

Kostenlos, unverbindlich und ohne Druck. Ich nehme mir Zeit für Ihre Situation, persönlich oder per Video.

Ich melde mich innerhalb eines Werktags bei Ihnen, telefonisch oder per E-Mail, ganz wie Sie möchten.

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