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Mitarbeiter

Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Steuerfreie Vorsorge für Mitarbeiter – 15 % Arbeitgeberzuschuss seit 2019 Pflicht.

30+
Jahre
Erfahrung
100+
Versicherer
verglichen
100%
Unabhängige
Beratung
Roland Hesse – Versicherungsexperte
Roland Hesse
Roland Hesse
Versicherungsexperte (IHK) · Gründer
Roland Hesse
Versicherungsexperte (IHK) · Gründer
★★★★★
Top-bewertet auf Google
06203 892117
644 €/Monat
Max. Steuerfreibetrag · ab 15 % AG-Zuschuss
644 €
Steuerfreibetrag/Monat (2025)
15 %
AG-Pflichtzuschuss seit 2019
Seit 2002
gesetzlicher Anspruch für Arbeitnehmer
Warum diese Versicherung?
Ihr Mitarbeiter verdient 3.500 € brutto. 200 € Entgeltumwandlung + 30 € AG-Zuschuss = 230 € Vorsorge. Nettobelastung für den Mitarbeiter: nur ~100 €. Steuer- und SV-Ersparnis macht den Rest.
Mit vs. Ohne Absicherung
Ohne Ohne Versicherung
  • Gesetzlicher Anspruch nicht erfüllt
  • Wettbewerbsnachteil bei Fachkräftegewinnung
  • Keine steuerlichen Vorteile für AG und AN
Mit Mit Versicherung
  • Steuerfrei bis 644 €/Monat, SV-frei bis 322 €/Monat
  • 15 % AG-Pflichtzuschuss bei Entgeltumwandlung
  • 30 % staatliche Förderung für Geringverdiener
  • Starkes Employer-Branding-Instrument
So funktioniert's
1
bAV-Status prüfen
Haben Sie bereits bAV? Welcher Durchführungsweg? Wir analysieren Ihren Status quo.
2
Konzept entwickeln
Arbeitgeberzuschuss, Geringverdienerförderung, steueroptimale Gestaltung – wir entwickeln Ihr bAV-Konzept.
3
Mitarbeiter begeistern
Implementierung, Kommunikation, Mitarbeiter-Workshops – wir begleiten den kompletten Prozess.
Das macht diese Absicherung stark
Steuerfrei bis 8 % der BBG (2025: max. 644 €/Monat)
Sozialabgabenfrei bis 4 % (max. 322 €/Monat)
15 % Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung (gesetzl. Pflicht)
30 % staatliche Förderung für Geringverdiener
6 Durchführungswege – passend für jede Unternehmensgröße
Was unsere Kunden sagen
4,7
★★★★★ Bewertungen auf Google
M
Michael S.
vor 2 Monaten
★★★★★
Herr Hesse hat sich sehr viel Zeit genommen und alles verständlich erklärt. Endlich jemand, der nicht verkaufen will, sondern wirklich berät.
S
Sabine K.
vor 3 Monaten
★★★★★
Kompetent, freundlich und absolut vertrauenswürdig. Die Beratung war persönlich und ohne Druck — so muss das sein.
T
Thomas R.
vor 4 Monaten
★★★★★
Ich wurde über Jahre hinweg bestens betreut. Im Schadensfall war Herr Hesse sofort zur Stelle und hat alles geregelt.
A
Andrea M.
vor 5 Monaten
★★★★★
Sehr professionell und menschlich. Herr Hesse hat unsere komplette Familienabsicherung optimiert und uns dabei viel Geld gespart.
J
Jürgen W.
vor 6 Monaten
★★★★★
Ehrliche Beratung ohne Verkaufsdruck. Herr Hesse hat mir geduldig erklärt, welche Versicherungen ich wirklich brauche und welche nicht.
Für wen ist das?
Alle Arbeitgeber – bAV-Angebot ist gesetzliche Pflicht seit 2002.
Tipps vom Experten
Tipp 1
Die bAV ist seit 2002 gesetzliche Pflicht – jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung.
Tipp 2
Nutzen Sie die bAV als Employer-Branding-Instrument: Sie kostet wenig und wirkt viel bei der Fachkräftegewinnung.
Tipp 3
Der 15 % AG-Zuschuss ist seit 2019 Pflicht – prüfen Sie, ob Sie ihn korrekt umsetzen.
Fragen & Antworten
Muss ich als Arbeitgeber bAV anbieten?
Ja – seit 2002 hat jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltumwandlung. Seit 2019 müssen Sie mindestens 15 % Zuschuss zahlen.

Bereit für ein
ehrliches Gespräch?

Kostenlos, unverbindlich und ohne Druck. Ich nehme mir Zeit für Ihre Situation – persönlich oder per Video.

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.
Ihr Vorteil
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