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Beschwerdever­fah­ren

Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig. Wenn Sie mit unserer Beratung oder Leistung nicht zufrieden sind, nehmen wir Ihre Beschwerde ernst.

Beschwerde einreichen

Ihre Beschwerde können Sie schriftlich per Brief, per E-Mail oder per Fax bei uns einreichen:

Ablauf des Beschwerdeverfahrens

  1. Eingangsbestätigung: Wir bestätigen den Eingang Ihrer Beschwerde unverzüglich und informieren Sie über das weitere Verfahren sowie die voraussichtliche Bearbeitungszeit.
  2. Zuständigkeitsprüfung: Sollte Ihre Beschwerde außerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs liegen, werden wir Sie umgehend informieren und Ihnen, soweit möglich, die Kontaktdaten der zuständigen Stelle mitteilen.
  3. Prüfung und Bearbeitung: Wir prüfen Ihre Beschwerde umfassend und beantworten sie zeitnah. Sollte die Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen, informieren wir Sie über die Gründe der Verzögerung.
  4. Schriftliche Benachrichtigung: Auf Ihren Wunsch hin erfolgen alle Benachrichtigungen in schriftlicher Form.
  5. Begründung bei Ablehnung: Sollte Ihrem Anliegen nicht oder nur teilweise entsprochen werden können, erläutern wir Ihnen die Gründe und zeigen weitere Möglichkeiten auf.

Externe Schlichtungsstellen

Neben unserem internen Beschwerdeverfahren haben Sie die Möglichkeit, sich an folgende unabhängige Schlichtungsstellen zu wenden:

Verbraucherschlichtung

Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teil: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de, sowie Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de.