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VE-FI.de Ratgeber Die Rentenlücke: Wie viel Ihnen im Alter wirklich fehlt und wie Sie es herausfinden
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Die Rentenlücke: Wie viel Ihnen im Alter wirklich fehlt und wie Sie es herausfinden

Altersvorsorge 18. Juli 2026 8 Min. Lesezeit

Die gesetzliche Rente ist ein solides Fundament. Aber ein Fundament ist noch kein Haus. Zwischen dem, was Sie im Ruhestand monatlich brauchen werden, und dem, was die gesetzliche Rente tatsächlich auszahlt, liegt bei den meisten Berufstätigen eine Differenz. Diese Differenz heißt Rentenlücke. Die gute Nachricht: Sie lässt sich mit wenigen Zahlen ziemlich genau ausrechnen. Und wer seine Lücke kennt, kann in Ruhe entscheiden, was er dagegen tut.

Was ist die Rentenlücke eigentlich?

Die Rentenlücke ist der Betrag, der Ihnen im Ruhestand jeden Monat fehlt: die Differenz zwischen Ihrem voraussichtlichen Bedarf und Ihren voraussichtlichen Einkünften. Sie ist keine Panikzahl und kein Verkaufsargument, sondern schlicht das Ergebnis einer Rechnung mit drei Posten: was Sie brauchen, was Sie bekommen, was dazwischen liegt.

Was leistet die gesetzliche Rente heute?

Ein paar nüchterne Zahlen als Einordnung.

Das Rentenniveau liegt bei 48 Prozent. Diese Zahl beschreibt einen Modellfall: Wer 45 Jahre lang durchgehend zum Durchschnittslohn gearbeitet hat, erhält eine Rente von 48 Prozent des aktuellen Durchschnittslohns. Die Bundesregierung hat diese sogenannte Haltelinie mit dem Rentenpaket 2025 bis zum Jahr 2031 verlängert.

Die Standardrente liegt seit Juli 2026 bei rund 1.913 Euro brutto. Das ist der Modellfall von eben: 45 Jahre, immer Durchschnittsverdienst. Zum 1. Juli 2026 sind die Renten um 4,24 Prozent gestiegen.

Die tatsächlichen Renten liegen deutlich darunter. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre mitbringt, kam Ende 2024 im Schnitt auf rund 1.692 Euro brutto im Monat. Zwischen Männern und Frauen klafft dabei ein erheblicher Abstand, und wer weniger lang eingezahlt hat, liegt deutlich darunter.

Wichtig ist das Wort brutto. Denn von der gesetzlichen Rente gehen noch Abzüge weg.

Warum brutto nicht netto ist

Von der Bruttorente werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, und je nach Höhe der Gesamteinkünfte auch Einkommensteuer.

Kranken- und Pflegeversicherung: Gesetzlich versicherte Rentner zahlen 2026 die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 7,3 Prozent plus die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse, im Durchschnitt 1,45 Prozent. Die Pflegeversicherung tragen Rentner allein: 3,6 Prozent, ohne Kinder 4,2 Prozent. Zusammen sind das gut 12 Prozent. Aus 1.800 Euro brutto werden so rund 1.578 Euro, noch vor Steuern.

Steuern: Wer 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern. Nur 16 Prozent bleiben als Freibetrag steuerfrei, und dieser Freibetrag wird als fester Euro-Betrag eingefroren, wächst also bei Rentenerhöhungen nicht mit. Ob und wie viel Steuer tatsächlich anfällt, hängt von den Gesamteinkünften ab. Aber die Zeiten, in denen die Rente steuerfrei war, sind vorbei.

Ihre Renteninformation richtig lesen

Einmal im Jahr schickt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung die Renteninformation. Dort stehen drei Beträge: Ihre bisher erreichte Anwartschaft, eine Hochrechnung ohne künftige Rentenanpassungen und eine Hochrechnung mit angenommenen Anpassungen. Beim Lesen sind zwei Dinge entscheidend.

Alle Beträge sind brutto. Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuern gehen noch ab. Rechnen Sie als Faustgröße mit gut 12 Prozent Sozialabgaben.

Die Beträge ignorieren die Inflation. Die Hochrechnung zeigt künftige Euro, nicht heutige Kaufkraft. Ein Beispiel: 1.800 Euro in 30 Jahren entsprechen bei 2 Prozent Inflation einer heutigen Kaufkraft von rund 1.000 Euro. Die Renteninformation weist auf diesen Kaufkraftverlust zwar in einem Absatz hin, die groß gedruckten Zahlen bleiben aber nominal.

Wer die Renteninformation für bare Münze nimmt, überschätzt seine Absicherung also fast zwangsläufig.

So rechnen Sie Ihre Lücke in drei Schritten aus

Schritt 1: Bedarf schätzen. Als grobe Orientierung gelten 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Manche Ausgaben fallen im Ruhestand weg, etwa der Arbeitsweg und die Altersvorsorge selbst, andere kommen dazu, etwa Gesundheit und Freizeit. Wer zur Rente im abbezahlten Eigenheim wohnt, braucht weniger, wer zur Miete wohnt, eher mehr.

Schritt 2: Erwartete Nettorente ermitteln. Nehmen Sie die Hochrechnung aus Ihrer Renteninformation und ziehen Sie gut 12 Prozent Sozialabgaben ab. Weitere Einkünfte wie Betriebsrente oder private Verträge kommen dazu.

Schritt 3: Die Differenz bilden. Ein Beispiel: 2.500 Euro netto heute ergeben nach der Faustregel einen Bedarf von 2.000 Euro. Steht in der Renteninformation eine Hochrechnung, aus der netto etwa 1.100 Euro werden, beträgt die Lücke 900 Euro im Monat. Wohlgemerkt in heutigen Preisen gerechnet, bis zum Rentenbeginn nagt die Inflation zusätzlich an dem Betrag.

Ihr Ergebnis wird anders aussehen. Genau darum lohnt die eigene Rechnung: Die Lücke ist bei einer Beamtin anders als bei einem Selbstständigen, bei Mietern anders als bei Eigentümern.

Was fangen Sie mit dem Ergebnis an?

Zunächst einmal: durchatmen. Eine Rentenlücke ist der Normalfall, kein persönliches Versagen. Der entscheidende Faktor ist die Zeit. Wer seine Lücke mit 35 kennt, kann sie mit überschaubaren monatlichen Beträgen schließen. Wer erst mit 55 hinschaut, braucht deutlich größere Schritte, hat aber immer noch Möglichkeiten.

Für das Schließen der Lücke gibt es mehrere Wege: die betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherungen, ETF-basierte Lösungen, im Einzelfall auch Immobilien. Welcher Weg zu Ihnen passt, hängt von Lebenssituation, Steuersituation und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab.

Unser Rat: erst rechnen, dann entscheiden

Verkaufsgespräche zur Altersvorsorge beginnen oft mit einem Produkt. Sinnvoller ist die umgekehrte Reihenfolge: erst die eigene Lücke kennen, dann über Lösungen sprechen. Genau so gehen wir vor.

Wenn Sie möchten, rechnen wir Ihre Rentenlücke gemeinsam durch: mit Ihrer echten Renteninformation, Ihren echten Zahlen und ohne Verkaufsdruck. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich, gern auch als Zweitmeinung zu einem Angebot, das Ihnen bereits vorliegt.

Quellen (Stand 18. Juli 2026)
  • Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent, Quelle
  • Bundesregierung: Rentenniveau 48 Prozent, Haltelinie mit Rentenpaket 2025 bis 2031 verlängert, Quelle
  • Deutsche Rentenversicherung: Besteuerungsanteil für Rentenbeginn 2026 = 84 Prozent, Quelle
Roland Hesse, Versicherungsexperte (IHK)
Roland Hesse
Versicherungsexperte (IHK), unabhängig seit 1993
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