Katzen gehören fest zur Familie – sie bringen Ruhe, Wärme und überraschende Temperamentsausbrüche ins Zuhause. Doch so unabhängig sie wirken: Krankheiten, Unfälle oder altersbedingte Beschwerden machen auch vor der robustesten Samtpfote nicht halt.
Besitzer spüren die neue Gebührenordnung für Tierärzte immer mehr und schon ein einziger Eingriff kann schnell das monatliche Budget sprengen. Umso sinnvoller ist ein Schutz, der Katzen medizini... [ mehr ]
Wärmepumpen werden immer beliebter: umweltfreundlich, staatlich gefördert und langfristig günstiger als Öl oder Gas. Doch die Technik hat ihren Preis. Anschaffung und Einbau kosten oft mehrere zehntausend Euro – und machen die Wärmepumpe zu einem der wertvollsten Bauteile des Hauses. Umso wichtiger, sie richtig zu versichern. Denn Schäden durch Sturm, Diebstahl oder technische Defekte können teuer werden.
Diese Versicherungen sind für Wärm... [ mehr ]
Zum Jahreswechsel wird die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erneut angehoben. Von 66.150 Euro (2025) auf dann 69.750 Euro. Für freiwillig gesetzlich Versicherte erhöht sich damit ihr Krankenkassenbeitrag, ohne dass sich die Leistungen spürbar verbessern. Diese Anhebung liefert wieder einen guten Anlass, um zu prüfen, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) möglich und sinnvoll ist.
Wer ... [ mehr ]
Ob Gesundheit, Energie oder Mobilität: 2026 stehen einige Neuerungen an, die viele im Alltag und in der Haushaltskasse spüren werden. Was genau sich ändert – und worauf Verbraucher achten sollten.
Wohnen & MobilitätPhotovoltaik: Neue Regeln, weniger Vergütung
Für neue PV-Anlagen gelten 2026 folgende Regeln:
Einspeisevergütung: Für Anlagen bis 10 kW, die bis 31. Januar 2026 ans Netz gehen, beträgt die Vergütung 7,86 ct/kWh (Überschussei... [ mehr ]
Ist eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer oder wird sie vom Versicherer wegen Vorerkrankungen abgelehnt, gibt es Alternativen. Ein relativ neues Instrument zur privaten Absicherung von Gesundheitsschäden ist die Grundfähigkeitsversicherung. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung sind ihre Leistungen nicht an das Unvermögen zur Ausübung eines bestimmten Berufs oder an Unfallereignisse als Krankheitsursache gebunden, sondern werden immer dann erbracht, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Kräfteverfall oder Verletzungen nicht mehr über bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verfügt. Diese Grundfähigkeiten werden in der Regel in zwei Stufen eingeteilt: Zur Stufe A zählen das Sehen, Sprechen und Hören, der Gebrauch der Hände und die Gehfähigkeit. Der Stufe B werden z.B. das Treppensteigen, Knien und Bücken, Heben und Tragen sowie das Autofahren zugeordnet. Der Versicherte hat einen Leistungsanspruch, sobald er nach ärztlicher Einschätzung mindestens zwölf Monate lang nicht in der Lage war oder nicht in der Lage sein wird, eine der Grundfähigkeiten der Stufe A oder drei Grundfähigkeiten der Stufe B auszuüben. Gezahlt wird auch, wenn der Versicherte von der gesetzlichen Pflegeversicherung in Pflegestufe II oder III eingestuft wird. Im Versicherungsfall leistet der Grundfähigkeitsschutz eine monatliche Rente bis zum vereinbarten Endalter oder bis zum Tod. Wie die Unfallversicherung ist die Grundfähigkeitsversicherung allerdings kein vollwertiger Ersatz für einen privaten Berufsunfähigkeitsschutz: In der Praxis häufige Ursachen für Berufsunfähigkeit wie z.B. psychische Erkrankungen oder Gelenkverschleiß sind nicht abgesichert.